Zum Inhalt gehen

Veröffentlichung hochwertiger Datensätze aus der EU: Die Uhr für den öffentlichen Sektor tickt

Yanik Elixmann
12. Sep. 2023

Die katastrophalen und teils tödlichen Waldbrände auf Maui, in Kanada und Europa in diesem Sommer zeigen die massiven Auswirkungen des Klimawandels auf Gesundheit, Sicherheit und den Fortbestand von Flora und Fauna. Und sie liefern einen nachdrücklichen Hinweis auf die essenzielle Rolle von Daten für eine nachhaltigere Verhinderung, akute Vorhersage, effektivere Bekämpfung und bessere Krisenreaktion bei Waldbränden, auch mithilfe von Künstlicher Intelligenz.

Die Europäische Kommission hat die entscheidende Bedeutung von Daten erkannt und im Rahmen der Durchführungsverordnung 2023/138 vom Dezember 2022 die EU-Mitgliedstaaten zur Veröffentlichung bestimmter „hochwertiger Datensätze“ verpflichtet, um ihre Weiterverwendung zu fördern.

Diese Durchführungsverordnung spezifiziert sowohl das „Was“, als auch das „Wie“ und das „Wann“ der Datenveröffentlichung und -weiterverwendung. Hinsichtlich der zu veröffentlichen Daten hat die EU-Kommission sechs thematische Kategorien hochwertiger Datensätze des öffentlichen Sektor festgelegt, die als besonders interessant für Urheber von Mehrwertdiensten und -anwendungen eingeschätzt werden. Bei ihrer Veröffentlichung werden erhebliche Vorteile für die Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft prognostiziert. Zu diesen Kategorien zählen:

  • Georaum
  • Erdbeobachtung und Umwelt
  • Meteorologie
  • Statistik
  • Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen
  • Mobilität

Neben dem oben genannten Anwendungsfall zur besseren Überwachung und Bekämpfung von Waldbränden lassen sich hochwertigere Daten beispielsweise nutzen, um die Elektrifizierung des Schienenverkehrs voranzutreiben, Ungleichheiten in der Einkommensverteilung transparent zu machen und zu reduzieren oder Unternehmen und Start-ups dabei zu unterstützen, neue daten-getriebene Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.

Die Durchführungsordnung verpflichtet öffentliche Stellen zwar nicht dazu neue Daten zu erheben, sondern „nur“ bereits vorhandene Daten zu Verfügung zu stellen. Allerdings müssen die öffentlichen Stellen die individuellen technischen Bestimmungen der Datenveröffentlichungen erfüllen, die entsprechenden Kosten dafür tragen und die Umsetzungsfrist bis zum Juni 2024 wahren.

Einige EU-Mitgliedsstaaten haben bereits frühzeitig Maßnahmen getroffen, um die Veröffentlichung ihrer High Value Datasets fristgerecht umzusetzen. Im Rahmen der Befragung der EU-Mitgliedstaaten für den Open Data Maturity Report 2022 konnten mehrere dieser Maßnahmen identifiziert werden, die für andere EU-Mitgliedstaaten eine wertvolle Orientierung bieten – etwa hinsichtlich der Anpassung von nationalen Open Data-Portalen, der Überwachung und Darstellung der (Wieder-)Verwendung sowie der Sicherheit, Interoperabilität und Qualität der (Meta-)Daten.

In Deutschland genießt die Durchführungsverordnung trotz des Mehrwerts hochwertiger Datensätze und der klaren Umsetzungsbestimmungen in Medien, der Politik und der Gesellschaft leider noch zu geringe Aufmerksamkeit. Gleichsam kündigte die deutsche Bundesregierung in der im August 2023 veröffentlichten nationalen Datenstrategie an, dass künftig deutlich mehr und hochwertigere Daten der öffentlichen Hand zugänglich gemacht und hochwertige Datensätze standardisiert und qualitätsgesichert mit Metadaten maschinenlesbar veröffentlicht sollen werden. Damit sollen öffentliche Einrichtungen ihre Entscheidungen auf der soliden Grundlage von relevanten hochwertigen Datensätzen treffen können.

Die europäische Durchführungsverordnung zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung bietet große Chancen, Daten des öffentlichen Sektors zum Nutzen von Gesellschaft, Wirtschaft und die Umwelt verwertbar zu machen. Damit könnte auch der „Data Gap“ in Deutschland und Europa im Vergleich zu Nordamerika und Asien ein Stück weit geschlossen werden. Daher ist es wichtig, dass es der deutschen Verwaltung gelingt, diese Umsetzvereinbarung parallel zu der Arbeit an weiteren Themen, wie der IT-Konsolidierung und der OZG-Umsetzung, fristgerecht zu implementieren.

Zudem gilt auch bei der Durchführungsverordnung das Diktum „vor dem Spiel ist nach dem Spiel“: Welche weiteren Daten in Zukunft zu veröffentlichen sind, ist bereits auf europäischer Ebene in der Diskussion. Und auch bei der Identifizierung von Anwendungsfällen und der Förderung der breiten Nutzung hochwertiger Daten spielt das aktive Engagement des öffentlichen Sektors eine entscheidende Rolle.

Bei Fragen zur Umsetzung der Durchführungsverordnung und verwandter Themen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf den Austausch dazu mit Ihnen!

Vielen Dank an die Co-Autoren: Marie Jansen und Philipp Fürst

Weitere Insights zum Thema

The European Commission is striving to make the EU a data-driven global powerhouse. To achieve this ambition, it recognizes the huge importance of high-value datasets and is mandating their publication by all EU Member States under an open license.

Blog-Updates per Mail?

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie alle zwei Monate eine Auswahl der besten Blogartikel.

Autor

Yanik Elixmann

Yanik Elixmann ist Experte für die Umsetzung von Open Data und unterstützt öffentliche Stellen auf Bundes- und Landesebene bei der Identifizierung, Aufbereitung, Veröffentlichung und Nutzung ihrer Daten.