Capgemini verpflichtet sich, die Privatsphäre seiner Kunden, Mitarbeiter und Partner zu schützen. Zu diesem Zweck hat Capgemini verbindliche Unternehmensregeln (Binding Corporate Rules, BCR) als globale Datenschutzrichtlinie eingeführt.

Die BCR von Capgemini gelten für alle Capgemini-Unternehmen und deren Mitarbeiter und gewährleisten ein hohes Schutzniveau für alle von Capgemini verarbeiteten personenbezogenen Daten, unabhängig davon, ob diese im eigenen Auftrag oder im Auftrag seiner Kunden verarbeitet werden. Die BCR von Capgemini umfassen sowohl die EU-BCR als auch die UK-BCR.

Die BCR sind nicht nur die globale Datenschutzrichtlinie von Capgemini, sondern ermöglichen es Capgemini auch, personenbezogene Daten unter Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der britischen Datenschutz-Grundverordnung (UK-DSGVO) sicher zwischen den Unternehmen der Gruppe zu übermitteln.

Die verbindlichen Unternehmensregeln der EU (EU-BCR) von Capgemini für die Tätigkeiten als Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter wurden ursprünglich im März 2016 von den europäischen Datenschutzbehörden genehmigt und anschließend im Januar 2019 aktualisiert, um der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu entsprechen.

Die EU-BCR von Capgemini für die Tätigkeiten als Auftragsverarbeiter wurden zuletzt im April 2023 aktualisiert, um sie an die zusätzlichen Verpflichtungen anzupassen, die sich aus dem sogenannten „Schrems-II“-Urteil ergeben.

Die EU-BCR von Capgemini für die Tätigkeiten des Verantwortlichen wurden zuletzt im April 2025 aktualisiert, um den aktualisierten Anforderungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) zu entsprechen.

Diese Aktualisierungen wurden, wie vorgeschrieben, von den europäischen Datenschutzbehörden geprüft und genehmigt.

Capgemini arbeitet aktiv mit der CNIL als seiner federführenden Datenschutzbehörde zusammen, um sicherzustellen, dass seine EU-BCRs stets auf dem neuesten Stand sind und den aktuellen Anforderungen des EDPB entsprechen.