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Kunden, Behörden, TÜV: Wer darf den Batteriepass einsehen – und wie wird das technisch ermöglicht? 

Marc Schmid
02. Sept. 2025

Batterien sind ein wichtiger Teil der Energie- und Mobilitätswende. Allerdings gibt es bei Herstellung und Recycling noch Herausforderungen, zum Beispiel, dass einheitliche Informationen fehlen. Das soll sich ändern: Damit Kunden, Werkstätten oder Behörden wissen, woher Rohstoffe für eine Batterie kommen, wie ihre CO2-Bilanz aussieht oder wie sie sich chemisch zusammensetzt, soll gemäß EU-Batterieverordnung ein digitaler Batteriepass wichtige Informationen zusammenfassen und abrufbar machen. 

Das ist allerdings nicht so einfach. Denn manche Informationen dürfen öffentlich sein – zum Beispiel die CO2-Bilanz – während andere Informationen sensibel und damit nur für die Augen von Behörden oder den TÜV (notifizierte Stellen) bestimmt sind – beispielsweise Testberichte.  

Konkret sieht die EU-Batterieverordnung drei Zugriffslevel auf den Batteriepass vor, die jeweils einen unterschiedlichen Umfang an Daten umfassen (siehe Abbildung 1). Die Komplexität ergibt sich aus der Vielzahl relevanter Stakeholder sowie das dafür notwendige Rollen- und Rechtemanagement und der technischen Infrastruktur.

Abbildung 1: Übersicht der regulatorisch geforderten Zugriffslevel und dazugehöriger Stakeholder für den EU-Batteriepass.
Quelle: Capgemini
 

Der regulatorische und technische Rahmen der Datenbereitstellung ist nicht ausgereift 

Durch die regulatorischen Vorgaben benötigen die genannten Stakeholder differenzierte Zugriffsrechte auf die Daten des EU-Batteriepasses. Dabei unterliegen Zugriffe auf Batteriepass-Daten komplexen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, die teilweise noch nicht vollständig festgelegt sind. 

So existiert bislang noch kein belastbares Verfahren zur Identifikation und Autorisierung von Stakeholdergruppen mit erweiterten Zugriffsrechten. Zudem ist aktuell auch noch nicht genau festgelegt, welche Behörden und notifizierte Stellen unter Zugriffslevel 3 fallen. Zwar soll es eine EU-weite Lösung geben, EU-Webportal & EU-Register, aber ob diese fristgerecht bereitgestellt wird, ist derzeit unklar. Das erschwert Unternehmen die verbindliche Entscheidung über die Systemarchitektur. 

Weitere Vorgaben soll erst ein für August 2026 angekündigter Durchführungsrechtsakt spezifizieren. Diese offene Situation erschwert es betroffenen Unternehmen, eine planbarere Architektur aufzusetzen. 

Abbildung 2: Zugriffsmöglichkeiten und Workflow der Datenbereitstellung für den EU-Batteriepass.
Quelle: Capgemini 

Wie Unternehmen den Zugriff für die verschiedenen Level am besten einrichten 

Zur Umsetzung der regulatorischen Anforderungen existieren abhängig von dem jeweiligen Zugriffslevel und der Stakeholdergruppe unterschiedliche Lösungsansätze. Für den Zugriff auf Level-1- und Level-2-Daten gibt es zwei Möglichkeiten. 

Die erste Option greift auf bestehende Systeme im Unternehmen zurück, wobei bekannte Zugriffspunkte und Rollen- und Rechtemanagement-Systeme genutzt werden können. In der Praxis ist diese Variante jedoch oft technisch komplex und die Integration der Batteriepassdaten schwierig. Außerdem ist diese Option nicht skalierbar für weitere digitale Produktpässe (DPP) oder angrenzender Themen wie dem „Environmental Vehicle Pass“. 

Der elegantere Weg ist eine eigenständige, passübergreifende Lösung. Diese umfasst ein integriertes Rollen- und Rechtemanagement und besteht aus einer skalierbaren Architektur. Dadurch wird der Datenzugriff standardisiert und sicher gestaltet. Zudem können externe Identitätslösungen wie Catena-X, der EU-Login oder das aktuell pilotierte „European Digital Identity Wallet (EUDI)“ zur Identifikation externer Parteien angebunden werden. 

Eine eigenständige DPP-Lösung erfüllt regulatorische Anforderungen besser, bietet Skalierbarkeit und ebnet den Weg zu digitaler Kontinuität. Außerdem ermöglicht sie Interoperabilität, insbesondere im Hinblick auf die Aggregation und Wiederverwendbarkeit von Passdaten über Produktgruppen hinweg.  

Solange das angekündigte EU-Webportal noch nicht verfügbar ist, sollten Unternehmen für die Auskunft über sensiblere Level-3-Daten kurzfristig auf ein zentrales, manuell betriebenes Ticketsystem (bspw. Kontaktformular) setzen. Damit werden Anfragen zum Beispiel von Behörden überprüft und bearbeitet. Mittel- bis langfristig lässt sich dieser Prozess in bestehende DPP-Lösungen integrieren. Dieses Vorgehen bietet Flexibilität bei sich ändernden regulatorischen Anforderungen, ohne die bestehende Dateninfrastruktur zu überlasten und lässt sich zukünftig auch skalieren. 

Angesichts der verbindlichen Einführung des EU-Batteriepasses ab Februar 2027 ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die Weichen für eine zukunftssichere Datenbereitstellung zu stellen, um regulatorische Anforderungen aus der EU-Batterieverordnung zu erfüllen und sie auch als Wettbewerbsvorteil zu nutzen. 

Herzlichen Dank an meine Co-Autoren Eike Langner, Johannes Schwarzburg & Daniel Schlager. 

September 9 – 12, 2025 | Wenn Sie mehr zum Thema erfahren möchten, besuchen Sie uns gerne auf der IAA Mobility 2025.

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Autor

Marc Schmid

Marc Schmid

Senior Manager | Business Technology Germany, Capgemini Invent
Unsere “eco-digital economy” ist geprägt von regulatorischen Veränderungen und Transformationsprojekten für Wirtschaft und Gesellschaft. Der Fokus meiner Arbeit liegt dabei auf dem Einsatz von digitalen Identitäten und digitalen Produktausweisen – für die Verbesserung von Prozessen, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, dem Ausbau von Datensouveränität sowie dem Schaffen neuer Kommunikationswege.