KI ist ein Hebel erfolgreicher Staatsmodernisierung. Besonderes Potenzial besitzen KI-Anwendungen für juristische Aufgabenstellungen (Juristische KI), da Verwaltung und Justiz durchgängig rechtsgebunden handeln. Deutschland setzt hier bereits international Maßstäbe, wie die Prämierung der BMDS-KI-Lösung zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren (SPARK) zeigt. Das Erfolgsrezept vereint souveräne KI, Law as Code und modulare Nachnutzbarkeit.  

Juristische KI bietet potenziell überall Unterstützung, wo formelles oder materielles Recht wirkt – also prinzipiell in allen Bereichen des öffentlichen Sektors. Der Automatisierungsgrad – von punktueller Assistenz bis zur Vollautomatisierung – hängt mit dem richtigen Lösungsdesign kaum mehr an technischen Grenzen, sondern nahezu allein an rechtlicher Zulässigkeit und ethischen Leitplanken. Die folgenden Beispiele geben einen kleinen Einblick in die Vielfalt an Anwendungsfeldern, bevor grundlegende methodische und architekturelle Best Practices geteilt werden.

Nutzen in vielfältigen Anwendungsfeldern

  • Sozialverwaltung: Verfahren nach dem SGB (z. B. ALG, Grundsicherung, GKV-Leistungen, Rente) sowie nach sozialrechtlichen Spezialgesetzen (z.B. BAföG, Elterngeld, Kinderzuschlag) sind regulatorisch meist einfacher als etwa Planungs- und Genehmigungsverfahren. Dafür zeichnen sie sich häufig durch sehr hohes Antragsvolumen, unübersichtliche Nachweise („Belege‑Schuhkarton“) und komplexe Leistungsberechnungen aus. In Fachverfahren integrierbare KI‑Module wirken hier als Entlastung und Beschleuniger: Sie strukturieren Nachweise, unterstützen die Anspruchsprüfung, übernehmen Berechnungsschritte und verringern Fehlerquoten.
  • Legistik und interne Regelsetzung: Das Leitbild „Bessere Rechtsetzung“ stellt hohe Anforderungen an die legistische Arbeit. Juristische KI kann indes Probleme im Rechtsbestand oder in Entwürfen aufdecken (z.B. Bürokratietreiber, Digitalisierungshemmnisse, Widersprüche), Prüfschritte im Einklang mit legistischen Leitfäden automatisieren (z.B. Gesetzesfolgenabschätzung, Digital‑ und Interoperabilitätscheck, Rechtsförmlichkeit, Evaluation) und Vorschläge für bürokratiearme, digitaltaugliche und wirkungsorientierte Regelungen samt messbarer Indikatoren machen. Der gleiche Ansatz erleichtert die Weiterentwicklung von verwaltungsinterner Regelsetzung / Verwaltungsvorschriften.
  • Justiz: Juristische KI kann sowohl in Massenverfahren als auch bei komplexen Fallkonstellationen assistieren. Sie erleichtert z.B. die Eingangsbearbeitung und Schriftsatzklassifikation, bereitet Parteivorträge bzw. Tatbestände strukturiert auf und unterstützt bei Vergleichsvorschlägen und Urteilsvorbereitung. Ziel ist wohlgemerkt keine Wegbereitung von „Robo-Gerichten“, sondern im Gegenteil die Stärkung richterlicher Kerntätigkeiten durch mehr Transparenz, Konsistenz und Entlastung.

Abbildung 1 führt nicht abschließend weitere Beispiele auf.

Abbildung 1: Weitere (nicht abschließende) Anwendungsfelder für Juristische-KI

Skalierbare Lösungsdesigns statt Standardsoftware

Manche Standardprodukte „von der Stange“ mögen einzelne Aufgaben zwar durchaus sinnvoll lösen, gehen aber mit begrenzter Skalierbarkeit einher. Demgegenüber besticht ein technologieoffenes und Open-Source-basiertes Legal Engineering, das die Vielfalt an Anwendungsfällen in einem Lösungsdesign mitdenkt, welches breite Nachnutzbarkeit und Use-Case-spezifische Präzision vereint.

Zur Umsetzung von Anwendungsfällen sind rechtliche Strukturen und Methodik in maschinenverständliche Logiken, Law as Code und rechtskompetente KI-Module zu überführen. Das Fundament bildet eine systematisch aufbereitete Datengrundlage, die Rechtsquellen und Relationen (z.B. Normenhierarchien, Kollisionsregeln, Auslegungshilfen) genau erfasst. Über Wissensgraphen lassen sich dabei komplexe semantische Zusammenhänge abbilden. Schnittstellen zu Systemen wie NeuRIS ermöglichen eine engmaschige automatisierte Aktualisierung im Betrieb.

Je nach Use-Case-Bedarf – z.B. gebundene vs. Ermessensentscheidungen – setzen auf diesem Fundament regelbasierte, generative oder hybride KI-Ansätze auf. Methoden wie Legal Requirements Engineering und Legal Prompting sorgen für die fachliche Qualität und messbare Genauigkeit von KI-Outputs (z.B. Subsumtionen).  Nutzerzentrierte No-Code-Oberflächen gewährleisten eine intuitive Mensch-Maschine-Interaktion und halten den „Human in the Loop“.

Auf diese Weise entwickelte Juristische KI ist schnell auf verschiedene Verfahren bzw. Regelungsmaterien skalierbar – und dank ihrer interoperablen und technologieoffenen Architektur leicht in bestehende Systeme integrierbar. Im Betrieb erfordert sie minimale manuelle Pflege.

Ebenso schafft dieser Ansatz Unabhängigkeit von Anbietern und fördert die eigenständige Innovationsfähigkeit öffentlicher Institutionen. In diesem Kontext ist hervorzuheben, dass die oben genannten Anwendungsbeispiele staatliche Kernfunktionen berühren. Umso bedeutender werden europäische Entwicklungs- und Betriebsszenarien, damit digitale Souveränität und unionsrechtliche Compliance über den gesamten KI‑Lebenszyklus als strategischer Gestaltungsrahmen verankert werden.

Abbildung 2: Der Capgemini-Ansatz für Juristische-KI und Law as Code

Direkt in die Umsetzung!

Der vorgestellte Ansatz macht Proof of Concepts und Langläuferprojekte obsolet. Das Zusammenspiel von nachnutzbaren Open-Source-Komponenten und Legal Engineering gestattet vielmehr die unmittelbare und zügige Realisierbarkeit von Anwendungsfällen – für zukunftsfeste und digital souveräne Institutionen in einem starken Rechtsstaat.

Vielen Dank die Mitautorinnen Clara Beermann und Johanna Ebert!

Capgemini leistet keine Rechtsdienstleistungen nach § 2 RDG. Unser Legal-Engineering-Portfolio beinhaltet ausschließlich rechtlich informierte Managementberatung und Technologiedienstleistungen. Juristische Einzelbewertungen obliegen der Kundenorganisation.