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Public Sector

Angewandte Nachnutzung: NRW stellt Dienst für die Beantragung von Wohnraum-IDs bereit

Capgemini unterstützte die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen (NRW) dabei, den Zugang zu einem vorhandenen Service in Hamburg einzurichten, der es Kommunen ermöglicht, die ordnungsgemäße Nutzung von Wohnraum in der Region sicherzustellen.

Kunde: Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Branche: Public Sector

Herausforderung des Kunden:

Bereitstellen eines Online-Dienstes zur Beantragung der Wohnraum-ID, einem wichtigen Baustein zur Umsetzung des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW

Die Lösung:

Capgemini bildete die Schnittstelle zwischen den öffentlichen IT-Dienstleistern d-NRW AöR und Dataport und klärte fachliche und technische Fragen zur Nachnutzung einer in Hamburg existierenden Lösung.

Ergebnisse:

  • Durch die Nachnutzung des Hamburger Online-Dienstes wurden Zeit und Kosten gespart.
  • Kommunen können den Service ohne zusätzliche personelle Aufwände einführen und ihren Wohnraum besser gegen Zweckentfremdung schützen.
  • Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen können die Wohnraum-ID schnell und digital beantragen.

Die Wohnraum-ID wird Pflicht für Kurzzeit-Privatvermieter

Wohnraum ist knapp, insbesondere in Großstädten. Damit dieser besser vor dauerhafter Zweckentfremdung, etwa durch gewerbliche Kurzzeitvermietung als Ferienunterkunft, geschützt ist, hat das Land Nordrhein-Westfalen das Wohnraumstärkungsgesetz verabschiedet. Für die einzelnen Kommunen bedeutet das konkret, dass der jeweilige Gemeinde- bzw. Stadtrat die Wohnraumknappheit zunächst einmal feststellen und eine Zweckentfremdungssatzung erlassen muss.

Um dennoch in geringem Umfang eine Kurzzeitvermietung zu ermöglichen – etwa bei Abwesenheit durch eine größere Reise oder im Rahmen von Semesterferien – besteht die Möglichkeit, diese vorab anzuzeigen. Allgemein darf 90 Tage genehmigungsfrei untervermietet werden. Für Studenten gilt dagegen ein Zeitraum vom 180 Tagen. Nötig dafür ist eine Wohnraum-ID, die unkompliziert über einen Online-Dienst beantragt werden kann. Werden Anzeigen (z. B. in Tageszeitungen oder auf Online-Portalen) geschaltet, so muss diese Wohnraum-ID mit angegeben werden.

Nordrhein-Westfalen wollte den dafür notwendigen Online-Dienst zügig sowie kosten- und ressourcenschonend umsetzen und entschied sich daher, eine bereits in Hamburg existierende Lösung nachzunutzen. Der in Hamburg als „Wohnraumschutznummer“ bekannte Online-Dienst wurde in Zusammenarbeit mit Dataport entwickelt, einem zentralen IT-Verbund, der aktuell für sechs Bundesländer IT-Lösungen bereitstellt. Auf Anregung der d-NRW AöR, die die Landesverwaltung NRW als IT-Dienstleister unterstützt, entschied sich das MHKBD dazu, sowohl das Frontend als auch das Backend zu übernehmen und beauftragte d-NRW AöR mit der Umsetzung. Daraus ergaben sich folgende Herausforderungen:

  • Die Beschäftigten in den NRW-Kommunen müssen auf das durch Hamburg betriebene System zugreifen, bestenfalls so, dass sie durch Single-Sign-On keine eigenen Kennwörter zu verwalten haben.
  • Die angezeigten Daten müssen mit den Melderegistern abgeglichen werden. Dazu ist eine landesübergreifende Melderegisterabfrage nötig.
  • Auch ein Datentransfer zu den Finanzbehörden ist zu ermöglichen, da Kommunen verpflichtet sind, die Belegungsdaten dorthin zu übermitteln.

Zusätzlich sollte noch eine Sonderfunktion implementiert werden. In NRW können Studierende bis zu 180 Tage eine Wohnraum-ID erhalten, indem sie einen gültigen Studentenausweis und einen Mietnachweis für die zu Studienzwecken angemietete Wohnung  hochladen.

Hamburg ermöglicht Software-as-a-Service Lösung

Capgemini unterstützte bereits viele Behörden bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), darunter auch in Hamburg und NRW, und ist mit den Kriterien der Nachnutzung bestens vertraut. Die daraus resultierende tiefgreifende Fachkenntnis und die Fähigkeiten im Bereich IT-Architektur waren ausschlaggebend für die Partnerschaft mit NRW bei der Implementierung des Online-Dienstes für die Wohnraum-ID. Dabei fungierte Capgemini als Schnittstelle zwischen den IT-Dienstleistern der beiden Bundesländer, Dataport und d-NRW AöR. Capgemini hat die d-NRW AöR dabei unterstützt, fachliche Fragen zu klären, bestehende Hindernisse zu beseitigen und technische Herausforderungen zu lösen, etwa in Bezug auf das Berechtigungsmanagement.

Im Ergebnis dieser Zusammenarbeit konnte der Zugang auf das Backend und Frontend für die Mitarbeitenden der Kommunen in NRW innerhalb kürzester Zeit sichergestellt werden. Durch die Nachnutzung einer vorhandenen Lösung waren Ressourcen-Bedarf und Aufwand gering. Die Lösung wird von NRW als ‚Software-as-a-Service (SaaS)‘ genutzt – der Betrieb erfolgt zentral in Hamburg.

Vorteile für die Kommunen in NRW

Wer in den derzeit in NRW angeschlossenen sechs Kommunen eine Wohnraum-ID beantragen möchte, kommt dank des Online-Dienstes ohne Behördengang schnell zum Ziel. Studierende werden mit der in NRW umgesetzten Ausnahme besonders berücksichtigt: Bei Nachweis eines Studentenausweises und eines Mietverhältnisses gelten automatisch längere Toleranzgrenzen für die Kurzzeitmiete. Capgemini half dabei, diese Sonderfunktion einzurichten, so dass Studierende ihren Wohnraum bis zu 180 Tage im Kalenderjahr genehmigungsfrei vermieten dürfen.

Die kommunalen Verwaltungsfachkräfte können auf diese Daten zugreifen und zur Prüfung der Wohnraumnutzung heranziehen. Nach der Eingabe der Daten muss ein Abgleich mit einem regionalen/NRW-spezifischen Melderegister (jede Kommune hat ein eigenes) stattfinden, um sicherzustellen, dass die Wohnung tatsächlich unter dem Namen des Antragstellers gemeldet ist. Zudem ist es möglich, diese Daten an die zuständigen Finanzämter zu übermitteln, z. B. um die Steuerehrlichkeit zu überprüfen.

Weitere Möglichkeiten für die Nachnutzung

Das Szenario der Nachnutzung eines Online-Dienstes mit Fachverfahren und Register ist ein Novum und Vorbild für die weitere Nachnutzung. Auch wenn in vielen Kommunen noch keine Pflicht zur Registrierung einer Wohnraum-ID besteht, werden weitere diesem Beispiel folgen. Das Szenario ist insbesondere in Bezug auf kommunale Register interessant, da Gemeinden und Landkreise der Aufwand von Eigenentwicklung und Betrieb erspart bleibt. Denkbar ist der Einsatz u. a. auch beim Hunderegister, das Halterinnen und Halter eine Trackingnummer für die gemeldeten Hunde zuweist. Teilweise sind diese Verfahren an die steuerrechtliche Hundeanmeldung gekoppelt, teilweise nicht. Hier bietet sich die Adaption dieser Idee an, ebenso bei weiteren neuen Registern (wie bspw. das im Aufbau sich befindende Sorgeregister).

“Unser Ziel ist es, den begrenzten Wohnraum zu schützen und den Bürgerinnen und Bürgern einen effizienten, digitalen Service anzubieten. Gemeinsam mit Capgemini konnten wir eine bestehende Lösung erfolgreich implementieren und dabei wertvolle Ressourcen in den Kommunen sparen.”

Markus Klostermann
OZG-Koordinierungsstelle, d-NRW

Weitere Kundenprojekte

Unsere Experten

René Pönitz

Senior Business Analyst | Expertise: Public Sector
Schwerpunkte: Onlinezugangsgesetz, Datenschutz

Thomas Heimann

Agile, IT-Architektur, IT-Strategie und IT-Transformation, IT-Trends
Als Chief Architect berate ich Kunden des öffentlichen Sektors im Rahmen der Digitalen Transformation und der Umsetzung des eGovernment. Dabei geht es darum, über skalierbare und agile IT-Dienstleistungen Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung enger digital zu koppeln und die bereitgestellten Services stärker an den Bedürfnissen der Nutzer auszurichten.

Tillmann Hausen

Account Executive Public Services
Tillmann Hausen unterstützt seit über 20 Jahren als Organisations-, Prozess- und IT-Berater die Modernisierung der Verwaltung auf Bundes- und Landesebene. Dabei ist sein Antrieb, die positiven Möglichkeiten der Verwaltungsdigitalisierung Ende-zu-Ende umzusetzen und übergreifende Kooperationen zwischen IT-Dienstleistern aus dem öffentlichen Sektor und der Wirtschaft zu fördern. Er ist als Account Executive bei Capgemini in Deutschland für Beratungsleistungen zu IT-Anwendungen und IT-Veränderungen in den Bundesländern zuständig.