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Unternehmensberichterstattung im Wandel: CSRD fordert Unternehmen zu holistischem ESG-Reporting auf

Julia Müller
21. Juni 2023
capgemini-invent

Ab 2024 müssen Unternehmen erstmalig die CSRD-Anforderungen im Rahmen ihrer ESG-Berichterstattung umsetzen – dies hat weitreichende Auswirkungen und beeinflusst Unternehmensentscheidungen langfristig. Ein holistisches Datenmanagement, der Aufbau von Governance-Strukturen oder das Aufsetzen einer ganzheitlichen ESG-Gesamtstrategie stellen zentrale Herausforderungen für Unternehmen dar.

CSRD UPDATE VOM 09. JUNI 2023


  • Europäische Kommission veröffentlicht ersten Entwurf zum delegierten Rechtsakt des ersten Sets der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
  • Stärkerer Fokus auf die doppelte Wesentlichkeitsanalyse – alle ESRS mit Ausnahme von ESRS 2 unterliegen der Wesentlichkeitsprüfung – Klimastandard damit nicht mehr verpflichtend
  • Übergangszeiträume für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden
  • Reduktion der Berichtsanforderungen um weitere 25 % (1)
  • Verstärkter Fokus auf Sozial-Dimension mit weitreichenderen Anpassungen

Hintergrund & thematische Einordnung

Im November 2022 hat das Europäische Parlament die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet. Die am 05. Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) löst die Richtlinie für nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ab und soll positiv zum European Green Deal beitragen. Ziel ist die Schaffung von Transparenz zur Sicherstellung einer einheitlichen Berichterstattung der ESG-Informationen von Unternehmen. Die Berichtspflicht wird stufenweise eingeführt, beginnend ab dem Berichtsjahr 2025 bis 2029. Das Jahr der verpflichtenden Berichterstattung ist dabei an folgende Kriterien geknüpft.

Thematische Anforderungen der CSRD werden innerhalb der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert, die durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) definiert wurden. Hierbei handelt es sich um eine Reihe von ESG-Berichtsstandards – Set 1 bestehend aus zwölf Standards, zwei übergreifende und zehn themenspezifische Standards mit Fokus auf qualitative und quantitative Indikatoren.

Eine weitere Konkretisierung soll über die bisher noch ausstehenden sektorspezifischen Standards erfolgen, die für erste Industriebereiche voraussichtlich in Q3 2023 im Entwurfsstadium veröffentlicht werden sollen (2). Folgende Sektoren sollen dabei im ersten Schritt abgedeckt sein:

  • Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei
  • Bergbau, Stein- und Kohleabbau
  • Öl und Gas
  • Transport

Folgende Auswirkungen der sich verändernden Nachhaltigkeitsberichterstattung lassen sich hervorheben:

Umfangserweiterung

Mit der neuen Richtlinie weitet sich die Nachhaltigkeits-berichterstattung von aktuell 11.700 auf 50.000 berichtspflichtige Unternehmen aus.

Orientierung an internationalen Standards

Die CSRD als Schnittstellen zu anderen EU-Vorschriften ist Teil des größeren Maßnahmenpakets für nachhaltige Finanzierung, das den Green Deal ermöglicht, zu dem auch die EU-Taxonomie gehört.

Doppelte Wesentlichkeit

Die doppelte Wesentlichkeit wird verpflichtend. Betroffene Unternehmen müssen sowohl finanzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen als auch Auswirkungen des Unternehmens auf Gesellschaft und Umwelt bewerten.

Standardisierung der Offenlegung im Lagebericht

Die CSRD-Berichterstattung wird in einem eigenen Abschnitt im Lagebericht erfolgen und in vier Kapitel – Übergreifendes, Umwelt, Soziales und Governance – unterteilt sein, die ebenfalls der externen Prüfungspflicht durch den Abschlussprüfer unterliegen.

Aus den dargestellten Implikationen der CSRD lassen sich aus unserer Sicht im ersten Schritt zwei zentrale Herausforderungen für Unternehmen bei der Umsetzung der CSRD-Anforderungen ableiten:

Identifizierung wesentlicher Themen: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse legt den Grundstein zur Festlegung der berichtspflichtigen Themen innerhalb des Lageberichts. Nach den kürzlichen CSRD-bezogenen Updates der EU-Kommission kommt der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse eine noch größere Bedeutung zu. Es gilt, die finanziellen Chancen und Risiken sowie die Auswirkungen von Unternehmen auf Gesellschaft und Umwelt zu bewerten. Hierzu wird insbesondere auf Bewertungsansätze aus dem (nicht-) finanziellen Risikomanagement zurückgegriffen.

Datenmanagement: Die ESRS beinhalten rund 300 zu veröffentlichende Angaben (3). Die Anzahl der benötigen Datenpunkte zur Berichterstattung geforderter KPIs ist umfassend und die Verfügbarkeit, Qualität sowie die prozessuale Verankerung der Daten-managementprozesse muss unternehmensübergreifend sichergestellt werden.

Effiziente und automatisierte Prozesse sind daher notwendig, um ganzheitlich und CSRD-konform berichten zu können sowie um langfristig Umfangserweiterungen abbilden zu können.

Mit unserem vierstufigen Ansatz adressieren wir die genannten und weitere künftige Herausforderungen im Rahmen der CSRD-Berichterstattung:

Die Erhebung, Strukturierung und Auswertung der Daten wird eine zentrale Herausforderung sein – aber gleichzeitig bietet die Erschließung des ESG-Datenuniversums großartige Chancen zur Weiterentwicklung! Kontaktieren Sie uns daher gerne hinsichtlich Ihrer Fragestellungen zum Thema Nachhaltigkeitsreporting und wir analysieren gerne gemeinsam Ihren Reifegrad hinsichtlich der Umsetzung der CSRD-Anforderungen.

Autoren: Julia Müller, Marie-Theres Stritzelberger & Felicitas Nagel

Autorin

Julia Müller

Vice President‎ ‎| Head of Sustainable Futures, Capgemini Invent Germany
Julia Müller ist Vice President und Head of Sustainable Futures bei Capgemini Invent Deutschland. Sie setzt ihren Fokus in der Beratung auf ESG-Strategie, Kreislaufwirtschaft und die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle für eine nachhaltige Zukunft. Zuvor hat sie bei BSH Hausgeräte die Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt und das Circular Economy Programm umgesetzt.

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