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Inventive FRC – Credit Risk: Basel IV: Lohnt sich die Verwendung des IRBA noch immer?

Capgemini Invent
08. Jun. 2020
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Capgemini Invent adressiert die CxO Daten-Strategie und unterstützt seine Kunden bei der datengetriebenen Wertschöpfung.

Mit Inventive Finance, Risk & Compliance (Inventive FRC) meistern wir die Herausforderungen der Finanz-, Risiko- und Compliance-Funktion im Finanz-Sektor. Dieser Blog-Artikel fokussiert auf Credit Risk.

Hintergrund KSA und IRBA

Banken verwenden i.d.R. entweder den Kreditrisikostandardansatz (KSA) oder den Internal Ratings Based Approach (IRBA), um mithilfe der dadurch berechneten risk-weighted assets (RWA) das für das Kreditrisiko erforderliche Eigenkapital zu bestimmen. Im Rahmen des KSA werden Risikopositionen mit fest vorgegebenen Risikogewichten multipliziert, um RWA zu berechnen. Im Gegensatz dazu können Banken bei entsprechender aufsichtlicher Genehmigung mithilfe interner Modelle und Bankdaten die Forderungshöhe bei Ausfall (EAD), die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und die Verlustrate bei Ausfall (LGD) schätzen. Die Risikogewichte lassen sich aus aufsichtlichen Formeln auf Basis der intern berechneten PDs und LGDs ermitteln. Abschließend werden die Forderungshöhen bei Ausfall mit den berechneten Risikogewichten multipliziert, um die RWA zu bestimmen.

Handlungsbedarf für Banken durch Output-Floor

Die finalisierte Basel III Reform, bekannt als „Basel IV“, reduziert durch die Einführung eines Output Floor den Kapitalnutzen des IRBA. Es stellt sich deshalb die naheliegende Frage: Zahlt sich die weitergehende Nutzung des IRBA aus oder lässt ein Wechsel zum KSA – insbesondere aus Kostengründen – einen Vorteil erkennen?

Aus regulatorischer Sicht ist beabsichtigt, die auf bankübergreifend unterschiedliche Modellierungsansätze zurückzuführende, unerwünschte Variabilität der RWA zu reduzieren (ECB`s Targeted Review of Internal Models (TRIM) und EBA Report of the 2019 Benchmarking Exercise). Daher wird im Zuge von Basel IV ein sogenannter Output Floor eingeführt. Die auf Basis des IRBA berechneten RWA sind demnach auf 72,5 % der nach dem KSA berechneten RWA nach unten begrenzt. Die Einführung des Output Floor erfolgt schrittweise über fünf Jahre. Zum 01.01.2023 beträgt der Output Floor 50 % und erhöht sich um 5 Prozentpunkte pro Jahr bis 2027, bis sie abschließend im Jahr 2028 auf 72,5 % angehoben wird (s. Abbildung 1).[1]

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Abbildung 1: Darstellung des Output Floor der Gesamt-RWA (Eigene Darstellung)

Quantitative Kosten-Nutzen-Analyse von KSA und IRBA

Um die Frage zu beantworten, ob der IRBA dem KSA in Bezug auf eine Kosten-Nutzen-Analyse überlegen ist, müssen zwei quantitative Faktoren berücksichtigt werden. Zum einen ist es notwendig, den Kapitalnutzen als Differenz zwischen den RWA gemäß KSA und IRBA zu berechnen. Aufgrund der bereits genannten phasenweisen Einführung nimmt der Kapitalnutzen des IRBA immer weiter ab und beträgt ab dem Jahr 2028 noch maximal 27,5 %. Zum anderen ist die Verwendung des deutlich komplexeren IRBA mit höheren Betriebskosten verbunden als die des KSA. Die höheren Betriebskosten sind auf Personalkosten für die Modellentwicklung, -validierung und -überprüfung im Sinne einer Modell-Governance, die Kosten für spezielle Softwarelösungen und die Kosten für Beratungsleistungen zurückzuführen. Folglich müssen Banken wissen, ob der Kapitalnutzen des IRBA die damit verbundenen, höheren Betriebskosten ausgleicht.

Qualitative Analyse von KSA und IRBA

Darüber hinaus gibt es zwei qualitative Faktoren, die bei der Entscheidung, ob Banken vom IRBA zum KSA wechseln sollten, eine Rolle spielen.

  1. Banken sollten prüfen, ob die Aufsichtsbehörden einen Wechsel zum KSA gestatten.[2] Auch wenn die Aufsichtsbehörden einen Wechsel zulassen, bleibt die Verwendung von internen Modellen zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeit für Zwecke der Rechnungslegung nach IFRS 9 weiterhin obligatorisch. Die damit verbunden Betriebskosten bleiben somit bestehen.
  2. Da IRBA-Banken fortschrittlicher sind (im Vergleich zu Nicht-IRBA-Banken), sollten sie die Auswirkungen eines potenziellen Reputationsverlusts durch einen Wechsel zum KSA prüfen. Ein Wechsel zurück zum KSA kann sich negativ auf das externe Rating der Bank auswirken und letztlich die Refinanzierungsbedingungen der Bank verschlechtern.

Ausblick

Inwiefern sich ein Wechsel des Ansatzes lohnt, muss durch eine strukturierte Kosten-Nutzen-Analyse untersucht werden (s. Abbildung 2). Die dafür notwendige Berechnung der Kapitalanforderungen gemäß KSA und IRBA stellt hierbei aufgrund der benötigten Zeit und Ressourcen eine Herausforderung dar. Letztlich hängt die Vorteilhaftigkeit des IRBA in großem Maße von den bank-spezifischen Kreditportfolien ab. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine Untersuchung des jeweiligen Einzelfalls bei dem Sie die Experten aus dem Team Inventive Finance, Risk & Compliance unterstützen können.

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Abbildung 2: Unser Vorschlag zur Bestimmung der Vorteilhaftigkeit des IRBA (Eigene Darstellung)

[1] Wie die BaFin am 30.03.2020 mitteilte, wurden die ursprünglichen Einführungszeitpunkte um ein Jahr verschoben.
[2] In Übereinstimmung mit Artikel 148 der CRR müssen IRB-Institute den IRBA für alle Anlageklassen verwenden, es sei denn, sie verfügen über eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde für einige Risikopositionen den KSA zu verwenden. Derartige Genehmigungen sind etwa der Permanent Partial Use nach Artikel 150 und der Temporary Partial Use nach Artikel 148 der CRR, die sich jedoch auf einen Wechsel vom KSA zum IRBA beziehen.

Vielen Dank an den Co-Autoren Max Müller.

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