Zum Inhalt gehen

Decade of Action: Behörden nachhaltig machen – jetzt!

Capgemini Invent
09. Aug. 2021
capgemini-invent

Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – der Auftrag zu handeln

Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) wurde erstmals im Jahr 2002 beschlossen und wird seitdem in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Zuletzt wurde ihre Aktualisierung am 10. März 2021 vom Bundeskabinett beschlossen. Seit 2016 orientiert sie sich an den 17 Nachhaltigkeitszielen – den Sustainable Development Goals (SDGs) – der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Diese hat die internationale Staatengemeinschaft 2015 gemeinsam beschlossen.

Zentrales Ziel der Agenda 2030 ist es, ein Gleichgewicht zwischen sozialer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Leistung zu schaffen und die nachhaltige Transformation zu stärken.

Klimakrise, Artensterben und steigender Ressourcenverbrauch stoßen ebenso offensichtlich an planetare Grenzen wie Gerechtigkeitsfragen zwischen Generationen und Regionen einer Lösung bedürfen. Ressourcenverknappung verlangt nach mehr Kreislauffähigkeit.

Im September 2019 haben die Staats- und Regierungschefs der Vereinten Nationen auf dem Nachhaltigkeitsgipfel in New York festgestellt, dass die SDGs im Jahr 2030 nicht erreicht werden, wenn sich aktuelle Trends fortsetzen. Die Vereinten Nationen haben deshalb die Dekade für die Umsetzung der Agenda 2030 ausgerufen: Decade of Action.

Mit der Covid-19-Pandemie verzeichnen die Bundesregierung und die Staatengemeinschaft einen weiteren Rückschritt in der Erreichung des dritten Nachhaltigkeitsziels „Gesundheit und Wohlergehen“: So stößt das unbegrenzte Wachstum an seine Grenzen und die weltweite Armutsbekämpfung gerät ins Stocken.

Zeitgleich bietet sie jedoch auch eine Gelegenheit, die Berücksichtigung dieses neuen nachhaltigen Wandels im öffentlichen Sektor zu beschleunigen.

Doch die Zeit rennt und die Umsetzung des in der DNS integrierten Maßnahmenprogramms vom 30. März 2015, das Aufgaben und Ziele zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele im Verantwortungsbereich der Bundesregierung benennt, sollte oberste Priorität in Bundesbehörden haben.

Öffentlicher Sektor mit Vorbildfunktion

Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung (unter Leitung des Chefs des Bundeskanzleramts) hat zentrale transformative Maßnahmen benannt, mit deren Umsetzung wesentliche Fortschritte in den jeweiligen Bereichen erzielt werden sollen.

Dabei lassen sich zwölf Maßnahmenbereiche identifizieren, die für alle Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung maßgeblich sind:

  1. Nachhaltiges Bauen
  2. Klimaneutrale Bundesverwaltung
  3. Ausbau der Nutzung Erneuerbarer Energien
  4. Energetischer Sanierungsfahrplan
  5. Energie- und Umweltmanagementsysteme
  6. Nachhaltige öffentliche Beschaffung
  7. Nachhaltige Kantine
  8. Reduzierung mobilitätsbedingter CO2-Emissionen
  9. Nachhaltige Organisation von Veranstaltungen
  10. Vereinbarkeit von Familien- und Pflegeaufgaben
  11. Förderung von Diversität in der Verwaltung
  12. Jährlicher Monitoringbericht

Der*die Nachhaltigkeitsbeauftragte – zentrale*r Kümmerer*in und strategische Schnittstelle in Personalunion

Um das Maßnahmenprogramm in den betroffenen Behörden zu verankern und effizient zu steuern, braucht es allen voran eine*n zentrale*n Kümmerer*in – die*den Nachhaltigkeitsbeauftragte*n in jeder Behörde.

Die als Nachhaltigkeitsbeauftragte*r benannte Person:

  • Ist die zentrale Ansprechperson zu Fragen einer nachhaltigen Entwicklung in der Behörde.
  • Koordiniert abteilungsübergreifend die Umsetzung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Agenda 2030.
  • Ist Multiplikator zur Verankerung und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der strategischen Ausrichtung der Behörde.
  • Ist verantwortlich für die zentrale Berichterstattung (Monitoringbericht) an die Ressortverantwortlichen für die Umsetzung der DNS.

Aufgrund der zentralen Bedeutung des*der Nachhaltigkeitsbeauftragten ist die Implementierung in den jeweiligen Behörden der erste und ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms. Denn nur mit klaren Verantwortlichkeiten und einer entsprechenden Ausstattung mit Befugnissen kann das Thema ‚Nachhaltige Behörde‘ effizient und zügig angegangen werden.

Um diese zentrale Position von Anfang an auf ein solides Fundament zu stellen, gilt es zunächst folgende organisatorische Schritte umzusetzen:

  • Erstellung eines Aufgabenkatalogs mit einer detaillierten Auflistung der Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten
  • Entscheidung über die konkrete aufbauorganisatorische Verortung des Dienstpostens
  • Identifikation und Ausdifferenzierung der Schnittstellen

Auf dieser Basis kann der*die Nachhaltigkeitsbeauftragte seine Aufgaben zielführend umsetzen.

Klimaneutrale Behörde – ein Querschnittsthema mit großem Potenzial

An zweiter Stelle nach der erfolgreichen Implementierung einer zentralen Ansprechperson in den Behörden steht die konkrete Umsetzung von Maßnahmen aus den zwölf Maßnahmenpaketen. Dabei bietet sich das Thema ‚Klimaneutrale Behörde‘ geradezu an, denn es ist ein Thema, das sich durch viele Pakete zieht und damit auf viele Ziele einzahlt.

Aber auch hier drängt die Zeit, aufgrund aufwendiger Investitionszyklen ist frühzeitiges Handeln nötig. Die Erstellung einer Umsetzungs-Roadmap für eine umfassende Implementierung ist notwendig, um nachhaltiges Bauen und Sanieren sowie Umwelt- und Energiemanagement systematisch im behördlichen Prozess mit klaren Zielen, bestenfalls mithilfe digitaler Tools, zu verankern und notwendige Umsetzungsschritte einzuleiten. Ein umfassendes Monitoring und Reporting ist nötig, auch um die Aufsichtsbehörde jährlich über den Fortschritt zu informieren.

Die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und des dazugehörigen Maßnahmenpakets macht in allen Bundesbehörden die Implementierung eines umfangreichen Change-Management-Prozesses erforderlich, der zentral gesteuert werden muss. Hier gilt es die Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors aktiv auszufüllen und mit Blick auf die herannahende Frist von 2030 ins Handeln zu kommen. Dabei zeigt sich, dass selbst die Implementierung eines*r Nachhaltigkeitsbeauftragten bisher nur in wenigen Behörden erfolgt ist. Dem muss schnell Abhilfe geschaffen werden, damit Querschnittsthemen wie beispielsweise die klimaneutrale Behörde koordiniert angegangen werden können.

Insbesondere für Bundesbehörden sollte daher die Decade of Action maßgebliche Leitlinie für aktuell zu bewältigende Aufgaben sein.

Ein Pflichtenheft für die nächste Legislaturperiode (2021-2025)

Der Bundesrechnungshof hat die Nachlässigkeit der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf die Umsetzung längst erkannt und prüft bereits intensiver als in der Vergangenheit bei Bundesministerien und den nachgeordneten Behörden, ob das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit in die Umsetzung kommt. Es ist nicht mehr viel Zeit zu verlieren. Das Jahr 2030 gibt den Ziel- und nicht den Startpunkt an. Bis dahin müssen alle Bundesbehörden das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit umgesetzt haben und klimaneutral sein – also die nachhaltige Transformation abgeschlossen haben. Leitfäden und Instrumente gibt es viele; es mangelt auch nicht an der Strategie, sondern an Wissens- und Informationstransfer und an der Umsetzung. Wenn zu genehmigende Stellen von Aufsichtsbehörden mit Bezug auf Nachhaltigkeit nicht bewilligt werden, zeigt dies deutlich: Das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien insgesamt müssen das Thema endlich dort hinbringen, wo es hingehört: Auf die TOP3-Agenda des Handelns der Bundesregierung. Sie hat eine Vorbildfunktion – gegenüber ihren Bürger*innen, aber auch gegenüber der heimischen Wirtschaft, die aufgrund des Drucks im Markt und neuer Regulierungen bereits selbst in eine tiefgreifende Transformation eingetreten ist.

Deshalb ist es in der nächsten Legislaturperiode wichtig, das Thema auch im Koalitionsvertrag mit klaren Zielen bis 2025 zu adressieren. Wer als Bundesbehörde bis dahin nicht angefangen hat, die nachhaltige Transformation einzuleiten, wird keine Chance haben, die 2030-Ziele zu erreichen. Nachhaltigkeit muss Chef*innensache werden. So könnte der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung aufgewertet werden, der parlamentarische Beirat eine stärkere Rolle in der Kontrolle der Exekutive wahrnehmen sowie der beratende Rat für nachhaltige Entwicklung (RNE) ein Monitoring aufsetzen, das transparent aufzeigt, welche Bundesbehörde in Bezug auf die Zielerreichung welchen Fortschritt bereits erzielt hat. Ebenso könnten Lessons-Learned und Best-Practices auf einer Plattform zusammengeführt werden, um den Nachhaltigkeitskoordinatoren in den mehr als 900 Bundesbehörden eine stärkere Unterstützungsmöglichkeit zu ermöglichen. Letztendlich wird die Aufgabe der Bundesministerien sein, ihren nachgeordneten Bereich stärker zu begleiten und engmaschiger zu überprüfen. Auch hier wäre eine Bindung der Rolle des Nachhaltigkeitskoordinators an eine zentrale Position, z.B. die eines Staatssekretärs, sinnvoll.

Blog-Updates per Mail?

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie alle zwei Monate eine Auswahl der besten Blogartikel.